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Speditionsdelikte

 

Zwischen Abfahrt und Ankunft weisen Ihre Lieferungen Differenzen auf?

Sie zweifeln die Loyalität Ihrer Fahrer an?

Sie möchten wertvolle Fracht sicher Transportieren?

Ihr Transport soll unter Begleitschutz durchgeführt werden?

Wir überwachen die geplante Tour aus Sicherheitsgründen oder observieren

Ihre Fahrzeuge zur Beweissicherung!

 

                     lkw                  

Wissen wo, wann, was, wie ankommt!

§ 246 (1,2,3,) StGB Unterschlagung

(1)Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet,

   wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat

  nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

 

(2) Ist in den Fällendes Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe

(3) Der Versuch ist strafbar.

 

                      

 

 

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