|
Speditionsdelikte
|
|
|
|
Zwischen Abfahrt und Ankunft weisen Ihre Lieferungen Differenzen auf?
|
|
Sie zweifeln die Loyalität Ihrer Fahrer an?
|
|
Sie möchten wertvolle Fracht sicher Transportieren?
|
|
Ihr Transport soll unter Begleitschutz durchgeführt werden?
|
|
Wir überwachen die geplante Tour aus Sicherheitsgründen oder observieren
|
|
Ihre Fahrzeuge zur Beweissicherung!
|
|
|
|
|
|
Wissen wo, wann, was, wie ankommt!
|
|
§ 246 (1,2,3,) StGB Unterschlagung
|
|
(1)Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet,
|
|
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat
|
|
nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
|
|
|
|
(2) Ist in den Fällendes Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe
|
|
(3) Der Versuch ist strafbar.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
(T-H-V-Security) Nachdruck und Veröffentlichung von
|
|
Inhalten dieser Seiten - auch Auszugsweise - nur mit
|
|
ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der
|
|
T-H-V-Security. (§§4, 53, 54
|
|
Urheberrechtsgesetz UrhG.)
|