|
Einschleusungen
|
|
|
|
*Sachbeschädigungen oder Diebstähle können trotz
|
|
Überwachungstechnik nicht nachgewiesen werden?
|
|
*Immer wieder verschwindet auf unerklärlicher Weise
|
|
wertvolles Betriebseigentum?
|
|
|
|
Wir setzen unsere Mitarbeiter als „Maulwurf“
|
|
in Ihren Betrieb ein,das heißt, wir ermitteln für Sie
|
|
als Mitarbeiter getarnt in Ihrem Unternehmen.
|
|
So kommen wir an wichtiges Beweismaterial,
|
|
um den oder die Täter zu überführen.
|
|
|
|
§ 303 (1, 2,) StGB Sachbeschädigung
|
|
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt
|
|
oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
|
|
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
|
|
|
|
(2) Der Versuch ist strafbar.
|
|
|
|
§ 242 (1, 2,) StGB Diebstahl
|
|
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in
|
|
der Absicht wegnimmt,die Sache sich oder einem Dritten
|
|
rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis
|
|
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
|
|
|
|
(2) Der Versuch ist Strafbar.
|
|
|
|
(T-H-V-Security) Nachdruck und Veröffentlichung von
|
|
Inhalten dieser Seiten - auch Auszugsweise - nur mit
|
|
ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der
|
|
T-H-V-Security. (§§4, 53, 54
|
|
Urheberrechtsgesetz UrhG.)
|