9a
horst29

 

Farbe_schwarz_Banner
13

Einschleusungen

 

*Sachbeschädigungen oder Diebstähle können trotz 

  Überwachungstechnik nicht nachgewiesen werden?

*Immer wieder verschwindet auf unerklärlicher Weise

  wertvolles Betriebseigentum?

 

Wir setzen unsere Mitarbeiter als „Maulwurf“

in Ihren Betrieb ein,das heißt, wir ermitteln für Sie

als Mitarbeiter getarnt in Ihrem Unternehmen.

So kommen wir an wichtiges Beweismaterial,

um den oder die Täter zu überführen.

 

   § 303 (1, 2,) StGB Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt

   oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei

   Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

   § 242 (1, 2,) StGB Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in

   der Absicht wegnimmt,die Sache sich oder einem Dritten

    rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis

    zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 (2) Der Versuch ist Strafbar.

 

(T-H-V-Security) Nachdruck und Veröffentlichung von

Inhalten dieser Seiten - auch Auszugsweise - nur mit

ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der

T-H-V-Security. (§§4, 53, 54

Urheberrechtsgesetz UrhG.)

[Home] [Objektschutz] [Streifendienst] [Spielhallen Bewachung] [Baustellenbewachung] [Kid-Guarding] [Tankstellenschutz] [Security Service] [Discothekenschutz] [Doormen] [Diskothekenüberwachung] [Exclusive Dienste] [Die Mitarbeiter] [Ermittlungs- und Detektivdienst] [Überwachung] [Ermittlung] [Observation] [Einschleusungen] [Lohnfortzahlungsmissbrauch] [Rückführung entführter Kinder] [Fahrzeugsicherstellung] [Treuetest] [aktuelle Stellenangebote] [Ladendetektive] [Limousinenservice] [Autogrammkarten] [Deutschland - Rumänien] [Einsatzgebiete] [Anfahrt] [Referenzen] [Impressum] [Links] [In Memory] [Anmelden]