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Die Mitarbeiter
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Da bei der T-H-V-Security stets auf Perfektion beim
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Einsatz geachtet wird, werden sämtliche Mitarbeiter
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nicht nur genauestens auf ihre Aufgaben vorbereitet,
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sondern verfügen auch nach den Auflagen von §34a
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Abs. 1Satz 4 GewO über den erforderlichen
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Unterrichtsnachweis.
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Die große Zahl von Eigen- und Verbundpersonal
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ermöglicht es der T-H-V-Security ,
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je nach Anforderung die richtigen Mitarbeiter
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einzusetzen.Besonderes Augenmerk legt die
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T-H-V-Security auf eine dem Anlass, dem Einsatzgebiet
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und der Situation angepassten Dienstkleidung, sowie die
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entsprechende technische Ausstattung. Für Veranstaltungen
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wird durch die T-H-V-Security garantiert,für das
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zu erwartende Besucherklientel,die entsprechende
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Auswahl an Mitarbeitern im Ordnungsdienst einzusetzen,
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welche in der Lage sind, sich auf die jeweilige Veranstaltung
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einzustellen und dementsprechend auch durchzuführen.
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Alle Mitarbeiter im Ordnungsdienst verfügen über eine ordentliche,
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einheitliche und Ihrer Funktion erkennbare Kleidung mit der Aufschrift
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Security.Auf Wunsch erscheinen die T-H-V-Security Mitarbeiter
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auch im Anzug und weisen sich zusätzlich durch einen Dienstausweis aus.
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(T-H-V-Security ) Nachdruck und Veröffentlichung von
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Inhalten dieser Seiten - auch Auszugsweise - nur mit
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ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der
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T-H-V-Security . (§§4, 53, 54
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Urheberrechtsgesetz UrhG.)
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