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Die Mitarbeiter

 

Da bei der T-H-V-Security stets auf Perfektion beim

Einsatz geachtet wird, werden sämtliche Mitarbeiter

nicht nur genauestens auf ihre Aufgaben vorbereitet,

sondern verfügen auch nach den Auflagen von §34a

Abs. 1Satz 4 GewO über den erforderlichen

Unterrichtsnachweis.

 

 Die große Zahl von Eigen- und Verbundpersonal

ermöglicht es der T-H-V-Security ,

je nach Anforderung die richtigen Mitarbeiter

einzusetzen.Besonderes Augenmerk legt die

T-H-V-Security auf eine dem Anlass, dem Einsatzgebiet

und der Situation angepassten Dienstkleidung, sowie die

entsprechende technische Ausstattung. Für Veranstaltungen

wird durch die T-H-V-Security garantiert,für das

zu erwartende Besucherklientel,die entsprechende

Auswahl an Mitarbeitern im Ordnungsdienst einzusetzen,

welche in der Lage sind, sich auf die jeweilige Veranstaltung

einzustellen und dementsprechend auch durchzuführen.

 

Alle Mitarbeiter im Ordnungsdienst verfügen über eine ordentliche,

einheitliche und Ihrer Funktion erkennbare Kleidung mit der Aufschrift

Security.Auf Wunsch erscheinen die T-H-V-Security Mitarbeiter

auch im Anzug und weisen sich zusätzlich durch einen Dienstausweis aus.

 

(T-H-V-Security ) Nachdruck und Veröffentlichung von

Inhalten dieser Seiten - auch Auszugsweise - nur mit

ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der

T-H-V-Security . (§§4, 53, 54

Urheberrechtsgesetz UrhG.)

 

                   


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